top of page
Großmutter und Enkel

Sie oder einer Ihrer Angehörigen haben einen Pflegegrad? Wussten Sie, dass:

 

  • Sie ab Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag von monatlich 125,-€ für eine Alltagshilfe nutzen können?

  • Sie ab Pflegegrad 2 die Möglichkeit haben, zusätzlich zum Entlastungsbetrag 40% der Pflegesachleistung für eine Alltagsunterstützung zu nutzen? Des Weiteren stehen Ihnen hierfür auch Gelder aus der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung

  • Ihr ungenutztes Entlastungsbudget zum 30. Juni des Folgejahres verfällt? Und das ungenutzte Budget der Pflegesachleistung bereits monatlich?Warum es dann also nicht für eine Unterstützung im Alltag verwenden?

  • Sie nicht aufwendig auf die Suche nach einem passenden Dienstleister gehen müssen? Wir übernehmen nämlich ALLES für Sie. Wir prüfen für Sie, wie viel von Ihrem Budget im aktuellen Jahr noch für eine Alltagshilfe zur Verfügung steht, stellen Ihnen diese dann zur Verfügung und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. SIE haben hierbei keinen Aufwand zu leisten!

Unser Service von A-Z:

 

  • Beantragung der Alltagshilfe bei Ihrer Pflegekasse, samt Budgetabfrage

  • Stellung der Alltagshilfe

  • Direkte Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse - keine Zuzahlung erforderlich, kein aufwendiger Papierkram notwendig

 

Unsere Alltagshilfen:

  • wurden durch uns eingestellt, geprüft, zertifiziert, in erster Hilfe geschult, haben die Hygienebelehrungen nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) durchlaufen, sind alle im Besitz eines erweiterten und eintragsfreien polizeilichen Führungszeugnisses, sowie einer Basisqualifikation nach § 45b SGB XI

  • sind einfühlsam, zuverlässig und empathisch

  • begleiten Sie im Alltag und erledigen Ihren Haushalt 

  • übernehmen Boten-, Behördengänge und Einkäufe

  • sind fest angestellt, Unfall- und Haftpflicht versichert

bottom of page